Stellenbeschreibung
Kanton Schaffhausen, FriedensrichteramtDas Friedensrichteramt ist die allgemeine Schlichtungsbehörde in Zivilstreitigkeiten. Es ist zuständig für die Vermittlung in ordentlichen und vereinfachten Verfahren auf dem Gebiet des Zivilrechts, mit Ausnahme der meisten familienrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Scheidungen) sowie Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. Aufgrund eines Rücktritts ist die beschriebene Stelle per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch den Kantonsrat. Das Amt ist unvereinbar mit einer Anstellung in der kantonalen Verwaltung.
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