Stellenbeschreibung
Das Friedensgericht ist in erster Linie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Sie handelt auf Antrag oder von Amtes wegen. Nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob eine Massnahme angeordnet wird. Der die Friedensricht/erin verfügt zudem über Zuständigkeiten im Erbrecht sowie im Bereich der richterliche Betretungsverbote.
Jetzt bewerben