Stellenbeschreibung
Das Betreibungsamt (BKa) ist für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig. Auf Antrag der Gläubiger führt das Amt die Zwangsmassnahmen durch und erlässt die entsprechenden Verfügungen. Das Konkursamt hat die Aufgabe, die Aktiven der in Konkurs geratenen Firmen, Personen oder ausgeschlagenen Erbschaften zu verwerten. Die Konkurse werden durch die Gerichtspräsidenten der verschiedenen Bezirke des Kantons Freiburg ausgesprochen. Das Amt kümmert sich um die Verwertung des Vermögens des Schuldners. Der Erlös erlaubt die, meist teilweise, Rückzahlung der Gläubiger.
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