Rechtspraktikum KESB Emmental 50 - 100 % Engagieren Sie sich zum Schutz von Kindern und Erwachsenen und unterstützen Sie die KESB Emmental mit Ihrem juristischen Fachwissen. Direktion für Inneres und Justiz Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Langnau im Emmental

Kanton Bern · 2026-07-02

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Stellenbeschreibung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden.



Ihre Aufgaben

  • Unterstützen der Fachbehörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
  • Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden
  • Protokollieren und Durchführen Anhörungen
  • Abklärung von rechtlichen Fragestellungen


Ihr Profil

  • Hochschulabschluss in Recht (mindestens Bachelor of Law)
  • Interesse an der Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Belastbare Persönlichkeit
  • Gute kommunikative und redaktionelle Fähigkeiten
  • Konzeptionelles und analytisches Denkvermögen
  • Flexibilität und Stressresistenz
  • Freude an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext


Wir bieten Ihnen

  • Vielseitige Tätigkeit
  • Professionelle Einführung und Begleitung durch eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen
  • Das Praktikum ist an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar
  • Ideale Praktikumsdauer von 6 Monaten


Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Therese Wälti, Leiterin Sozialjuristischer Dienst, +41 31 635 22 14, therese.waelti@be.ch


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen seit dem 01.01.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.


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