Rechtspraktikant/-in bei der KESB Thun 80 - 100 % Engagieren Sie sich als angehende Anwältin oder Anwalt zum Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen und unterstützen Sie uns mit Ihrem juristischen Fachwissen. Direktion für Inneres und Justiz Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun

Kanton Bern · 2026-10-03

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Stellenbeschreibung

Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun können Sie in verantwortungsvoller Funktion mit Fachpersonen auf Augenhöhe die dieser gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz wahrnehmen und mithelfen, die Situation von schutzbedürftigen Menschen zu verbessern. Sie tun dies in einem interdisziplinären Umfeld und unter professioneller Anleitung.



Ihre Aufgaben

  • Unterstützen der Fachbehörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
  • Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden
  • Durchführung und Protokollierung von Anhörungen
  • Abklärung von rechtlichen Fragestellungen


Ihr Profil

  • Hochschulabschluss in Recht (Master of Law)
  • Interesse an der Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Belastbare Persönlichkeit mit guten kommunikativen und redaktionellen Fähigkeiten
  • Konzeptionelles und analytisches Denkvermögen
  • Flexibilität und Stressresistenz
  • Freude an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext


Wir bieten Ihnen

  • Vielseitige Tätigkeit in einem relevanten Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht
  • Professionelle Einführung und Begleitung durch eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen
  • Das Praktikum ist an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar (gilt nicht als Gerichtspraktikum)


Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Katja Fankhauser, Mitarbeiterin Sozialjuristischer Dienst, +41 31 635 23 00, katja.fankhauser@be.ch


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär.


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