Rechtspraktikant/-in bei der KESB Thun 80 - 100 % Engagieren Sie sich als angehende Anwältin oder Anwalt zum Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen und unterstützen Sie uns mit Ihrem juristischen Fachwissen. Direktion für Inneres und Justiz Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Thun
Kanton Bern · 2026-10-03
Jetzt bewerbenStellenbeschreibung
Bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun können Sie in verantwortungsvoller Funktion mit Fachpersonen auf Augenhöhe die dieser gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz wahrnehmen und mithelfen, die Situation von schutzbedürftigen Menschen zu verbessern. Sie tun dies in einem interdisziplinären Umfeld und unter professioneller Anleitung.
Ihre Aufgaben
- Unterstützen der Fachbehörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
- Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen und Entscheiden
- Durchführung und Protokollierung von Anhörungen
- Abklärung von rechtlichen Fragestellungen
Ihr Profil
- Hochschulabschluss in Recht (Master of Law)
- Interesse an der Thematik rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz
- Belastbare Persönlichkeit mit guten kommunikativen und redaktionellen Fähigkeiten
- Konzeptionelles und analytisches Denkvermögen
- Flexibilität und Stressresistenz
- Freude an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Kontext
Wir bieten Ihnen
- Vielseitige Tätigkeit in einem relevanten Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht
- Professionelle Einführung und Begleitung durch eine erfahrene Juristin oder einen erfahrenen Juristen
- Das Praktikum ist an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar (gilt nicht als Gerichtspraktikum)
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Katja Fankhauser, Mitarbeiterin Sozialjuristischer Dienst, +41 31 635 23 00, katja.fankhauser@be.ch
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind. Sie sind interdisziplinär.